Am 23.7.2009 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, und zwar unter anderem Paragraph 30a. In dem Paragraphen geht es um die sogenannte “organisierte Kriminalität” , also einer “Bande”, die das öfters machen will, und hier im Unterpunkt als “minder schweren Fall”. An dieser Stelle wurden der maximale Freiheitsentzug von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet. Auf Abgeordnetenwatch fragt...